Landhaus Boutaric 47, 4904 Route de Pinel et Hauterive,
F-47380 Pinel-Hauterive
Familie Katthagen, Kettelerweg 55, D-44141 Dortmund
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 22.3.2021
1. Vertrag
(1) Gültigkeit der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung unseres Ferienhauses zur Beherbergung (Beherbergungsvertrag) sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters (Vermieters). Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2)
Der Beherbergungsvertrag wird wirksam, wenn der Anbieter die Buchungsnachfrage des Gastes schriftlich oder per Mail bestätigt und damit die Buchung annimmt.
Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
(3)
Die Unter- und Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(4)
Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2. Vertragsabschluss
Der Abschluss des Buchungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
3. Mietpreis
Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 20% der Mietsumme sind nach Buchungsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist zuzüglich einer Kaution von 200,-- bis spätestens 14 Tage vor Anreise auf das in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Konto zu überweisen.
4. Ferienhaus
Das Ferienhaus steht Ihnen am Anreisetag ab 16.00h und am Abreisetag bis 10.00h zur Verfügung.
5. Stornierung
Eine Stornierung erbitten wir in schriftlicher Form. Sie bedarf einer schriftlichen Bestätigung unsererseits.
Im Fall einer Stornierung hat der Anbieter Anspruch auf den vereinbarten Preis gemäß nachfolgender Staffelung:
- bis 60 Tage vor dem Anreisetermin: 0 %
- 59-40 Tage vor dem Anreisetermin: 20%
- 39-20 Tage vor dem Anreisetermin: 40%
- 19-8 Tage vor dem Anreisetermin: 80%
- Weniger als 8 Tage vor dem Anreisetermin: 100%
Als Tag der Stornierung gilt der Tag des Eingangs der Erklärung beim Anbieter. Erscheint der Gast nicht, hat er 100% des vereinbarten Preises zu zahlen.
6. Rücktrittsversicherung
Dem Gast wird empfohlen, eine Rücktrittsversicherung abzuschließen.
7. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nur mit vorheriger Anmeldung und schriftlicher Genehmigung des Anbieters in der Buchungsbestätigung gestattet.
8. Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Anbieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
9. Webportal und TV – Nutzung
Für eine widerrechtliche Nutzung (insbesondere widerrechtliche Downloads/Sendungen, Seitenaufrufe) und/oder Nutzung kostenpflichtiger Portale des Internets haftet allein der Mieter gesamtschuldnerisch bzw. auch strafrechtlich. Vorübergehender Ausfall des Webportals oder TV-Empfangs berechtigt keinerlei Ansprüche gegen den Anbieter.
10. Allgemeine Bestimmungen/Hausordnung/Haftung des Mieters
Das Mietobjekt darf nur bis zu der angegebenen Maximalzahl der Personen belegt werden, das Aufstellen von Zelten, Campingwagen oder Wohnmobilen auf dem Grundstück des Mietobjektes ist nicht gestattet. Alle Gäste sind gehalten, das Mietobjekt und die Anlage pfleglich zu behandeln. Rauchen ist im Ferienhaus nicht gestattet.
Das Schwimmbad ist mit einer motorbetriebenen Abdeckung ausgestattet. Ohne Aufsicht muss das Schwimmbad mit der Abdeckung gesichert werden. Zu beiden Seiten des Schwimmbades wird die vollständig ausgefahrene geschlossene Abdeckung (Jalousie-Vorrichtung) mit jeweils drei Verschlüssen gesichert. Vor und nach dem Bedienen des Motorantriebes der Abdeckung sind diese Verschlüsse unbedingt vollständig zu öffnen bzw. nach dem Verschluss zu verschließen, um jeweils gravierende Schäden oder Unfälle zu vermeiden. Die geschlossene Jalousie auf dem Schwimmbad darf nicht (insbesondere nicht mit Körpergewicht) belastet werden.
Die offenen Kamine im Haus und außen auf der Terrasse dürfen nur unter ständiger Aufsicht des Mieters mit Hilfe von sogenannten handelsüblichen Kaminanzündern gezündet und mit trockenem Holz in angemessen kleinen Mengen befeuert werden. Das Grillen auf dem Außenkamin ist gestattet. Funkenflug ist durch entsprechenden Sachverstand zu vermeiden und gegebenenfalls das Feuer sofort zu löschen.
Bei dem Ferienhaus handelt es sich um ein Landhaus. Bei Insekten im Haus oder dessen Umgebung kann der Vermieter nicht zur Verantwortung gezogen werden. Außentüren dürfen nur beaufsichtigt offen stehengelassen werden. Haustiere dürfen sich aus hygienischen Gründen nicht in Schlafzimmern oder Bädern oder dem Schwimmbad aufhalten. Tierhaare im Haus und Hinterlassenschaften (auch auf Rasen und Wegen) sind vom Mieter vor der Abreise gründlich vollständig zu entfernen. Das Haus ist bei der Abreise besenrein und ohne Abfälle (Entsorgung in der Nähe und Restmüll jeweils mittwochs früh in verschlossenen Mülltüten in der kleinen schwarzen Mülltonne am Straßenrand) zu hinterlassen.
Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Mängel und Schäden im und um das Mietobjekt, insbesondere, wenn diese während seiner Nutzung auftreten, sofort zu melden./p>
Das Ferienhaus ist großzügig ausgestattet. Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhandengekommen sind, sind vom Mieter zu ersetzen. Bettwäsche und Handtücher werden entsprechend der Zahl der angemeldeten Personen inclusive einem Satz zum Wechseln zur Verfügung gestellt. Die während des Aufenthaltes gewechselte Wäsche ist vom Mieter zu waschen und in dem Wäscheschrank angemessen aufzuräumen.
Es besteht für den Vermieter keine Haftpflicht dem Mieter oder dessen Eigentum gegenüber. Der Mieter trägt insofern selber die Verantwortung für seinen Versicherungsschutz während seines Aufenthaltes.
11. Sonstiges
Die Bilder und Beschreibung des Ferienhauses dienen der Veranschaulichung. Abweichungen sind möglich.
12. Gerichtsstand und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dortmund.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.
Außergewöhnliche Umstände (Covid 19)
Das Leben in einem freistehenden Landhaus mit einem schönen großen Garten und viel Platz bietet gerade in einer vielfältig ansprechenden Umgebung in reiner Luft mit reichhaltigem, abwechslungsreichen und hochwertigen frischen Nahrungsmittelangebot direkt oder auf kurzem Wege vom Erzeuger sowie guter Wasserversorgung nah an einem schiffbaren Fluss in einer lieblichen Landschaft mit mildem Klima ideale Bedingungen, um sich in diesen Zeiten wohl zu fühlen und zu erholen.
Im Falle eines Erlasses der Landesregierung im Herkunftsland (z.B. Reiseverbot) oder Zielland ( z.B. Beherbungsverbot) kann eine Anreise leider auch kurzfristig unmöglich werden. In diesem Fall können bei einem Reiseverbot der Mieter und bei einem Beherbergungsverbot der Anbieter kostenfrei stornieren.
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